RRCF WISSEN & WERKSTATT
Fotos in der Community – Persönlichkeitsrechte und Minderjährige
Fotos gehören zu gemeinsamen Ausfahrten – aber erkennbare Personen haben Rechte. Bei Minderjährigen gilt bei RRCF deshalb: im Zweifel schützen statt Reichweite maximieren.
Unsere einfache Community-Regel
Sind Minderjährige auf einem Foto erkennbar, beschränken wir die Sichtbarkeit grundsätzlich auf „Nur für Mitglieder“. Beim RRCF-Upload kann das ausdrücklich markiert werden; die Webseite setzt die Sichtbarkeit dann automatisch auf den Mitgliederbereich.
Warum wir trotzdem nicht einfach jedes Mitgliederfoto veröffentlichen
Der Mitgliederbereich ist eine zusätzliche Schutzstufe, aber keine automatische rechtliche Freigabe. Ob ein Bild veröffentlicht werden darf, hängt vom konkreten Foto, dem Zusammenhang und einer gegebenenfalls erforderlichen Einwilligung oder anderen Rechtsgrundlage ab.
Grundsatz nach dem Kunsturhebergesetz
§ 22 KunstUrhG geht grundsätzlich davon aus, dass Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. § 23 nennt Ausnahmen, etwa Personen als bloßes Beiwerk oder Bilder von Versammlungen und ähnlichen Vorgängen. Auch diese Ausnahmen gelten nicht grenzenlos: Berechtigte Interessen der abgebildeten Person bleiben geschützt.
Kinder und Jugendliche besonders schützen
Auch die DSGVO hebt hervor, dass die Rechte und Freiheiten betroffener Personen besonders ins Gewicht fallen können, insbesondere wenn es sich um Kinder handelt. Für RRCF heißt das praktisch: lieber eine engere Sichtbarkeit wählen, bei Unsicherheit nachfragen und ein zweifelhaftes Foto nicht veröffentlichen.
Was „Nur für Mitglieder“ technisch bedeutet
Geschützte Veranstaltungsbilder werden nicht nur in der Galerie versteckt. Die Datei selbst wird über die RRCF-Berechtigungsprüfung ausgeliefert. Gäste erhalten keinen direkten Zugriff. Trotzdem kann kein Webangebot verhindern, dass ein berechtigter Betrachter einen Screenshot oder eine andere Kopie anfertigt.
Vor dem Upload kurz prüfen
Ist eine Person klar erkennbar? Ist ein Minderjähriger zu sehen? Wirkt die Situation privat oder möglicherweise unangenehm? Würdest du das Bild der abgebildeten Person ohne Zögern zeigen? Wenn eine dieser Fragen Zweifel auslöst, ist Nicht-Veröffentlichen die sicherste Entscheidung.
Aus Wissen wird Diskussion
Erfahrungen und Rückfragen zu diesem Wissen können von Community-Mitgliedern im Forum diskutiert werden.
Quellen & Vertiefung
- § 22 KunstUrhG – Einwilligung bei Bildnissen
- § 23 KunstUrhG – Ausnahmen und berechtigte Interessen
- DSGVO Art. 6 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Die technischen Werte sind als Orientierung erklärt. Für konkrete Akkus, Regler und Bauteile gelten immer die Herstellerangaben.
